Der Deutsche Bundestag hat am 24. September 2026 die Modernisierung des Designgesetzes beschlossen. Das Gesetz setzt die EU-Designrichtlinie (EU) 2024/2823 um, die bis zum 9. Dezember 2027 in nationales Recht übertragen sein muss. Damit gleicht sich das deutsche Recht dem reformierten EU-Designrecht an.
Was sich inhaltlich ändert
- Erweiterter Designbegriff: Geschützt werden auch Bewegung, Übergänge und Animationen sowie Erzeugnisse, die nicht körperlich sind – etwa grafische Benutzeroberflächen oder digitale Räume.
- Reparaturklausel: Sichtbare Ersatzteile, die allein dazu dienen, ein komplexes Erzeugnis wieder in sein ursprüngliches Aussehen zu versetzen, sollen nicht mehr über das Designrecht monopolisiert werden können. Für ältere Designs ist eine Übergangsregel vorgesehen.
- 3D-Druck: Auch das Erstellen und Verbreiten von Dateien, mit denen ein geschütztes Design nachgedruckt werden kann, wird als Verletzungshandlung erfasst.
- Registrierungssymbol und Transit: Ein Symbol zur Kennzeichnung eingetragener Designs wird eingeführt; Waren im Transit können unter bestimmten Voraussetzungen angehalten werden.
Praxisbeispiele
Kfz-Zulieferer: Ein niedersächsischer Zulieferer stellt Außenspiegelgehäuse und Leuchtenblenden her, die er bisher über eingetragene Designs gegen Nachbauten im Ersatzteilmarkt verteidigt. Mit der Reparaturklausel verliert dieses Instrument im Reparaturgeschäft an Gewicht. Das Unternehmen sollte prüfen, welche Teile künftig besser über Marken, technische Schutzrechte oder Vertriebsverträge abgesichert werden.
Maschinenbauer mit Touch-Display: Die animierte Bedienführung einer Verpackungsmaschine lässt sich künftig ausdrücklich als Design schützen. Wettbewerber, die das Bedienkonzept bis in die Bewegungsabläufe übernehmen, können leichter in Anspruch genommen werden.
Designmöbel als Druckdatei: Ein Hersteller entdeckt auf einer Plattform eine STL-Datei, mit der sein geschützter Lampenschirm nachgedruckt werden kann. Nach neuem Recht kann bereits das Anbieten dieser Datei untersagt werden – nicht erst der Verkauf gedruckter Kopien.

Unsere Empfehlung
Unternehmen mit großem Designportfolio sollten jetzt prüfen, welche Rechte von der Reparaturklausel betroffen sind und wie lange die Übergangsfrist für sie gilt. Wer digitale Produkte entwickelt, sollte Benutzeroberflächen und Animationen in die Anmeldestrategie aufnehmen. Den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens der einzelnen Regeln prüfen wir für Sie anhand des verkündeten Gesetzestextes.
Weiterführend: Designschutz · Designverletzung
Ihr Designportfolio auf dem Prüfstand
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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.