Die EU hat den Rechtsrahmen für Pflanzen aus neuen genomischen Techniken (NGT) neu geordnet. Die Verordnung ist im Juli 2026 in Kraft getreten und wird im Wesentlichen ab Juli 2028 angewendet. Sie betrifft vor allem das Gentechnik- und Zulassungsrecht – hat aber spürbare Folgen für den gewerblichen Rechtsschutz in der Pflanzenzüchtung.
Zwei Kategorien von NGT-Pflanzen
- NGT-1-Pflanzen gelten als gleichwertig mit konventionell gezüchteten Pflanzen und werden weitgehend wie diese behandelt. Pflanzen mit Herbizidtoleranz sind ausgenommen.
- NGT-2-Pflanzen bleiben im strengeren Regime des Gentechnikrechts.
Patente bleiben möglich – aber sichtbarer
Patente auf NGT-Pflanzen und die dahinterliegenden Verfahren bleiben grundsätzlich zulässig. Neu ist die Transparenz: Wer den Status einer NGT-1-Pflanze beantragt, muss bestehende Patente und Patentanmeldungen angeben. Diese Angaben werden in einer öffentlichen Datenbank zugänglich gemacht. Zusätzlich plant die EU einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Lizenzierung, Leitlinien der Kommission und eine Expertengruppe unter Beteiligung von Europäischem Patentamt und EU-Sortenamt (CPVO).

Praxisbeispiel: Patent und Sorte nebeneinander
Ein mittelständisches Zuchtunternehmen entwickelt mit einer Genschere eine Weizenlinie mit verbesserter Pilzresistenz. Das Verfahren und das Merkmal lassen sich unter Umständen patentieren, die daraus gezüchtete Sorte wird beim Bundessortenamt oder beim CPVO zum Sortenschutz angemeldet. Beide Rechte haben unterschiedliche Reichweiten: Der Sortenschutz kennt etwa das Züchterprivileg, das Patent nicht in gleicher Weise. Wer nur auf eines der beiden Rechte setzt, verschenkt Schutz oder läuft in fremde Patente.
Umgekehrt muss ein Züchter, der mit einer fremden NGT-Linie weiterarbeiten will, künftig in der Datenbank prüfen, welche Patente auf dem Merkmal liegen – und rechtzeitig über eine Lizenz verhandeln.
Unsere Empfehlung für Züchter in Niedersachsen und bundesweit
- Frühzeitig Patent- und Sortenschutzrecherchen zu Merkmalen und Ausgangsmaterial durchführen.
- Eine kombinierte Schutzstrategie aus Patent, Sortenschutz und Know-how entwickeln.
- Lizenzbedingungen für eigenes und fremdes Material vor Beginn der Züchtungsarbeit klären.
Mehr dazu: Sortenschutzrecht · Deutsche Sortenschutzanmeldung · EU-Sortenschutzanmeldung
Neue Sorte, neues Merkmal?
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Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.