Das Landgericht München I hat am 31. Juli 2026 den Anbieter der Musik-KI Suno wegen Verletzung von Urheberrechten verurteilt (Az. 42 O 763/25, nicht rechtskräftig). Geklagt hatte die GEMA. Es ist nach dem Urteil gegen OpenAI vom November 2025 bereits der zweite Erfolg der Verwertungsgesellschaft vor diesem Gericht.
Die Kernaussagen des Urteils
- Werden Musikwerke so in einem Modell „eingeprägt“, dass sie wiedergegeben werden können, liegt nach Auffassung des Gerichts eine Vervielfältigung vor.
- Die Schranke für Text- und Data-Mining (§ 44b UrhG) rechtfertigt das nicht.
- Soweit das Training in den USA stattfand, wandte das Gericht US-Recht an und verneinte „Fair Use“, weil die erzeugten Titel den Originalen wesentlich ähnelten.
- Gegenstand des Verfahrens waren sechs Werke.

Was das für Unternehmen bedeutet – drei Beispiele
Agentur mit KI-Musik: Eine Werbeagentur lässt Jingles für einen Kunden per KI erzeugen. Klingt ein Ergebnis einem bekannten Titel zum Verwechseln ähnlich, haftet nicht nur der KI-Anbieter: Auch wer den Jingle veröffentlicht, kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die Agentur sollte ihre Verträge mit Kunden und KI-Anbietern um Freistellungen und Prüfpflichten ergänzen.
Softwarehaus mit eigenem Modell: Ein Unternehmen aus Hannover trainiert ein Sprachmodell für technische Dokumentation. Es sollte nachweisen können, woher seine Trainingsdaten stammen, ob Rechteinhaber der Nutzung widersprochen haben und wie verhindert wird, dass das Modell geschützte Texte wörtlich ausgibt.
Urheber und Verlage: Wer eigene Inhalte vor dem Training schützen möchte, sollte einen maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt erklären und dokumentieren. Das stärkt die Position, wenn es später um Lizenzen oder Ansprüche geht.
Einordnung
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und auch gegen die Entscheidung im Fall OpenAI ist Berufung eingelegt. Zudem stehen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zu KI und Urheberrecht aus. Die Richtung ist dennoch klar: Wer KI-Inhalte gewerblich nutzt, sollte Rechte und Herkunft der Inhalte nicht dem Zufall überlassen.
Mehr dazu: Urheberrecht · Lizenzrecht
KI im Unternehmen rechtssicher einsetzen
Wir prüfen Verträge, Trainingsdaten und Nutzungsbedingungen. Telefon 0511 357 356 0 · Kontaktformular
Stand: November 2026. Quelle: Pressemitteilung des LG München I. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.